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Wer kommt wann - Ausfüllhilfe Transportschein

Mit dieser speziellen Information für Arztpraxen und Krankenhäuser möchten wir eine Entscheidungshilfe zur ärztlichen Verordnung einer Krankenbeförderung zur Verfügung stellen und freuen uns auch über andere interessierte Leser. 

  • Krankentransportwagen (KTW)

    Ein Krankentransportwagen (KTW) eignet  sich  für  den  Transport  von  erkrankten,   verletzten   oder   sonstigen hilfsbedürftigen Personen, welche keine Notfallpatienten

    sind,  jedoch  während der  Fahrt  einer  medizinisch-fachlichen  Betreuung durch  nichtärztliches medizinisches Fachpersonal (mind. Rettungssanitäter) oder der besonderen Ausstattung des  KTW  bedürfen.  Das  gilt  auch für Patienten, deren Zustand dies erwarten lässt.

    Der KTW wird hauptsächlich zur Durchführung  qualifizierter Krankentransporte verwendet. Häufige Krankentransporte sind:&nbs

    • Transport zum Krankenhaus (Einweisung durch den Hausarzt)

    • Transport vom Krankenhaus oder Facharzt zurück nach Hause (Wohnung, Pflegeeinrichtung)

    • Verlegungen zwischen Krankenhäusern

    • Ambulanzfahrten, z.B. zur Dialyse oder zum Facharzt – und zurück

     

     

  • Rettungswagen (RTW)

    Unter Notfallrettung versteht man die schnellstmögliche  und  qualifizierte Hilfe  für  akut  verletzte  oder  erkrankte  Personen mit Rettungswagen (RTW). 

    Hierbei  bemühen  sich  Sanitäter  und  –  sofern  erforderlich –  Notärzte  um  die  Wiederherstellung  und  Aufrechterhaltung  der  Vitalfunktionen.  Sie  stellen  die  Transportfähigkeit  her  und  begleiten  den Patienten  in  die  nächste  geeignete und  aufnahmebereite  Versorgungseinrichtung. 

    Zur Ausstattung eines Rettungswagens gehören z.B. ein 12-Kanal EKG mit Defibrillator und externem Herzschrittmacher, ein Notfall-Beatmungsgerät, eine  elektrische  Absaugpumpe,  eine  Spritzenpumpe,  diverses  Schienungsmaterial und  Notfallmedikamente.  Die  Überwachung  der  Vitalparameter  findet  u.a.  durch Pulsoximetrie und Kapnographie statt.

     

     

  • Schwerlast-Rettungswagen (S-RTW)

    Ein Schwerlast-Rettungswagen (S-RTW) kann für Patienten von 150 kg bis 300 kg Körpergewicht uneingeschränkt eingesetzt werden. Das Fahrzeug entspricht der personellen, medizinischen und gerätetechnischen Ausstattung eines Rettungswagens.

    Zusätzlich besitzt der S-RTW spezielles Material für den Transport schwergewichtiger Patienten, sowie eine verstärkte elektrohydraulische Patiententrage und eine Hebebühne am Fahrzeug.

    In jedem der 26 bayerischen Rettungsdienstbereiche wird ein Schwerlast-Transportsystem einmal zentral vorgehalten.

     

     

  • Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)

    Das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) ist ein Fahrzeug des Rettungsdienstes, das den Notarzt zum Einsatzort bringt. Es dient dem Transport des Notarztes zur Versorgung  von Notfallpatienten, die notärztlicher Hilfeleistung bedürfen. Das NEF wird in dem  sog. Rendezvous-Systems immer in Verbindung mit einem Rettungswagen, der  dann den Transport des Patienten übernimmt, eingesetzt. 

    Aufgaben des Notarztes sind unter anderem:  

    • die Durchführung akut lebensrettender ärztlicher medizinischer Maßnahmen

    • die Herstellung der Transportfähigkeit des Patienten

    • die Linderung von Schmerzen

    • die Begleitung und Überwachung des Patienten beim Transport in ein geeignetes Krankenhaus

    Bei manchen Einsätzen ist es nach der erfolgreichen notärztlichen Versorgung  nicht erforderlich, dass der Notarzt den Patienten auch beim Transport ins Krankenhaus begleitet. In diesen Fällen wird der Patient an den anwesenden RTW übergeben und das NEF-Team ist wieder einsatzbereit. In der Regel begleitet jedoch der Notarzt den Transport in das Krankenhaus.

  • Verlegungsarzteinsatzfahrzeug (VEF)

    Das VEF ist an zehn zentralen Standorten in Bayern stationiert und bringt für eine Verlegung eines Patienten (kein Intensivpatient) von einem Krankenhaus in ein anderes einen qualifizierten Verlegungsarzt vor Ort, welcher den Transport begleitet. Dieses System entlastet damit die örtlichen Not- und Krankenhausärzte.

    Das VEF ist analog dem NEF ausgestattet. Zum Transport wird der örtliche RTW eingesetzt, in welchen der Verlegungsarzt zusteigt. Ausrüstung und Equipment von VEF und RTW werden für den Transport genutzt. 

    Das VEF fährt dem RTW ins Zielkrankenhaus nach. Nach der Übergabe des Patienten ist das VEF somit wieder einsatzklar. Das VEF kann für den dringlichen Verlegungseinsatz von dem entsendenden Krankenhaus bei der örtlichen Leitstelle angefordert werden. Vor dem Transport findet zwischen dem transportbegleitendem und dem abgebenden Arzt das sog. Arzt-Arzt-Gespräch statt.

  • Intensivtransportwagen (ITW)

    Intensivtransportwagen (ITW) werden für den Interhospitaltransfer eingesetzt, um Patienten unter intensivmedizinischen Bedingungen zu befördern. Dieses geschieht in der Regel bei der Verlegung von Patienten in ein weiterbehandelndes Spezialkrankenhaus. 

    Ein ITW ist mit einem Intensivmediziner, Intensivfachpflegepersonal und einem Sanitäter  besetzt. Um die Aufgaben erfüllen zu können, ist das Raumangebot in einem ITW deutlich größer als in einem RTW und die Ausstattung ist umfangreicher. 

    Zusätzlich zur Basisausstattung eines RTW sind an Bord:

    • ein Intensivrespirator
    • Labor (Blutgasanalyse, Hb, Elektrolyte, BZ)
    • umfangreiche Gasvorräte (Sauerstoff, Druckluft)
    • Monitoreinheit zur kontinuierlichen nicht invasiven und invasiven Druckmessung
    • Temperaturmessung

     

  • Rettungshubschrauber (RTH)

     Rettungshubschrauber (RTH) sind ständig mit Notarzt besetzte Einsatzmittel der Notfallrettung, deren primäre Aufgabe das schnellstmögliche Zubringen von Notarzt und Sanitäter an die Einsatzstelle ist (Primäreinsatz). Der besondere Vorteil eines RTH ist seine Schnelligkeit und die Möglichkeit Notfallpatienten auf direktem Wege, insbesondere über längere Distanzen schonend in geeignete Krankenhäuser zu bringen. Die Ausstattung entspricht der eines Rettungswagens mit zusätzlicher Notarztausrüstung. 

    Auch dringende zeitkritische Verlegungsflüge von einem Krankenhaus in ein anderes gehören zum Einsatzspektrum eines RTH (Sekundäreinsatz). RTH´s sind bei Tageslicht einsatzbereit und von Witterungs- und Sichtbedingungen abhängig.

    Intensivtransporthubschrauber (ITH) entsprechen einem „fliegenden“ Intensivtransportwagen. Er dient primär dem schonenden Interhospitaltransfer von Intensivpatienten. Der Innenraum ist größer gestaltet als bei einem RTH. Eine klinische Intensivtherapie muss im luftgebundenen Transport nicht unterbrochen werden. Der Transport im ITH ist bei langen Strecken indiziert, wenn ein bodengebundener Transport  im ITW nicht sinnvoll ist. 

    Da die meisten ITH (mit kurzer Vorlaufzeit) auch nachts einsatzbereit sind, sind die Maschinen mit zwei Piloten besetzt. Das medizinische Personal gleicht dem des ITW. 

    Bei Verfügbarkeit können ITH auch für Notfalleinsätze und als Notarztzubringer eingesetzt werden.

     

  • Patientenfahrdienst

    Der Patientenfahrdienst wird durch einen Behindertentransportwagen (BTW) durchgeführt welcher nicht Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes ist.  

    Mit Hilfe des Fahrdienstes stehen weitere verschiedene Transportmöglichkeiten zur Patientenbeförderung ohne medizinische Hilfe zur Verfügung. 

    Dieser transportiert gehfähige, im Rollstuhl oder Tragestuhl sitzende und auch  liegende Patienten, die aufgrund einer Behinderung oder anderen Erkrankungen auf Spezialfahrzeuge angewiesen sind.  Dabei benötigen die beförderten Personen keine medizinische fachliche Betreuung oder besondere medizinische Ausstattung.

     

     

  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst

    Ärztlicher Bereitschaftsdienst - Kein Notarzt, sondern Hausarzt!

    Den Bereitschaftsdienst der kassenärztlichen Vereinigung Bayern darf man nicht mit dem Notarztdienst verwechseln! letzterer rückt an, wenn bei einem Notfall wie. z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall etc. höchste Eile zur Lebensrettung geboten ist. Der Bereitschaftsarzt hingegen ist für die Hausärztliche Versorgung zuständig. So muss man mit Fieber, einer Erkältung oder einer Blasenentzündung nicht ins Krankenhaus oder die 112 wählen, sondern kann über die kostenfreie bundesweite Bereitschaftsdienstnummer 116 117 auch an tagen an den der Hausarzt nicht mehr in der Praxis ist (Wochenende, spätabends oder an Feiertagen) einen Allgemeinmediziner erreichen.

    Ein Bereitschaftsarzt kommt auch, wie ein Notarzt zu Hause beim Patienten vorbei, wenn dies geschieht, dann fährt er jedoch nicht mit Blaulicht vor, sondern ganz normal. Dennoch wird von den Patienten der Hausärztliche Bereitschaftsdienst oft mit dem notfallmedizinischen Notarztdienst begrifflich durcheinandergebracht.

    Hier finden Sie weitere Information zum Ärztlichen Bereitschaftsdienst Bayern.