NEF1.JPG

Sie befinden sich hier:

  1. Rettungsdienst
  2. Einsatzdienste
  3. Notarztdienst

Notarztdienst

Ein Notarzt-Einsatzfahrzeug (NEF) dient dazu, den Notarzt schnellstmöglich zum Einsatzort zu bringen. Dieses NEF ist mit einer kompletten Notfallausrüstung ausgesattet, um so auch eigenständig den Patienten vollumfänglich versorgen zu können. Sofern ein Fahrer für das NEF mit eingesetzt wird, besitz dieser die Mindestqualifikation eines Rettungssanitäters.

An der Einsatzstelle trifft das NEF in der Regel mit einem Rettungswagen (RTW) zusammen, weshalb man bei dieser Form des Notarztdienstes vom Rendezvous-System spricht. Eine weiter Form des Notarztzubringers stellt der Einsatz von Rettungshubschraubern da.

Notarztqualifikation

Im Notarztdienst in Bayern darf laut dem Bayerischen Rettungsdienstgesetzt nur ärztliches Personal mitwirken, das über eine dem aktuellen Stand der Notfallmedizin entsprechende Notarztqualifikation verfügt. Diese Anforderungen legt im Einzelnen die Bayerische Landesärtzekammer fest.

Notarzt-Indikationskatalog

Die Grundlage der Disponenten in der Integrierten Leitstelle, ob ein Notarzt eingesetzt wird, ist der vom Bayerischen Staatsministerium des Innern und für Integration eingeführten Notarzt-Indikationskatalog.

Durch den Disponenten wird nach einem eingehenden Notruf eine Notfall und Zustandsbeschreibungen des Patienten abgefragt. Nach dieser Abfrage wird entschieden, ob eine Notarzteinsatzindikation nach dem Indikationskatalog vorliegt.  Wenn ja wird entsprechend der bodengebundener Notarzt oder der Notarzt eines Rettungshubschraubers an den Einsatzort allarmiert.

Hier finden Sie den Notarzt-Indikationskatalog

Interesse am Notarztdienst?

Sind Sie Notarzt und haben Interesse am Notarztdienst teilzunehmen?

Nach Art. 14 des Bayerischen Rettungsdienstgesetz ist die Versorgung von Notfallpatienten – mit Ausnahme der Behandlung durch im Luftrettungsdienst mitwirkende Ärzte – Gegenstand der vertragsärztlichen Versorgung und daher von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) sicherzustellen.

Hier finden Sie auf der Seite der KVB alle nötigen Information