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Aufgaben einer Integrierten Leitstelle

Die Aufgaben einer Integrierten Leitstelle definieren sich im Gesetz über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen, kurz ILSG (Artikel 2).

Integrierte Leitstellen haben demnach die Aufgabe, alle Notrufe, Notfallmeldungen und sonstigen Hilfeersuchen sowie Informationen für Rettungsdienst und Feuerwehr in Ihrem Leitstellenbereich entgegen zu nehmen.

Neben dem klassischen Notruf gehört hierzu auch die zentrale Aufschaltung der Brandmeldeanlagen und die Entgegennahme von Notfallmeldungen schwerhöriger, ertaubter und sprachgeschädigter Personen.
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Sie alarmieren alle hierfür erforderlichen Einsatzkräfte und Einsatzmittel. Neben den Einsatzkräften der organisierten ersten Hilfe, des Rettungsdienstes und der Feuerwehren, fallen hierunter auch die im Katastrophenschutz mitwirkenden Einrichtungen und sonstigen am Hilfeleistungssystem beteiligten Behörden, Ämter und Institutionen.

Die qualifizierte Einsatzbegleitung und Unterstützung der Einsatzleitung sind weitere zentrale Aufgaben der Integrierten Leitstellen.

Die Darstellung eines gesamtumfänglichen Lagebildes und die Dokumentation gehören als aktive Führungsunterstützung im Katastrophenschutz ebenso zu den Aufgaben der Leitstelle, wie die Unterstützung bei der Alarmierungsplanung und die praktische Umsetzung dieser.

Außerhalb der üblichen Dienstzeiten übernimmt die Integrierte Leitstelle für dringliche Fälle außerdem die Funktion des Meldekopfes für die Kreisverwaltungsbehörde als Katastrophenschutz- und Sicherheitsbehörde.