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Telefonreanimation

Was ist eine T-CPR?

In den Leitlinien 2010 zur kardiopulmonalen Reanimation wurde erstmalig die Empfehlung gegeben, Anrufer welche einen Notruf absetzten, bei Verdacht auf Vorliegen eines Herz-Kreislauf-Stillstands telefonisch durch Leitstellendisponenten zur Wiederbelebung anzuleiten.
Diese telefonische Anleitung wird als Telefonreanimation bzw. T-CPR bezeichnet.

Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen des ÄLRD-Projekts Bayern ein Algorithmus zur Telefonreanimation durch die Arbeitsgruppe T-CPR Bayern entwickelt. Dieser unterstützt die Disponenten der Integrierten Leitstellen Bayerns bei der Verfizierung eines Kreislaufstillstands durch den Anrufer und vor allem bei der Anleitung von Anrufern zur Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen zur Überbrückung der Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdiensts.

Weitere Informationen zum T-CPR Bayern