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Einsatzfähigkeit sichergestellt: Wasserwacht in Bayern für Wachsaison vorbereitet

Die Wachsaison der Wasserwacht beginnt normalerweise im Mai. In diesem Jahr ist aber vieles anders. Denn der Badebetrieb in den Schwimmbädern und Strandbädern an den Seen ist aufgrund der Corona-Pandemie in Bayern aktuell nicht erlaubt. Die Ausübung von Wassersport ist prinzipiell aber erlaubt. Hierunter fallen das Schwimmen, Bootfahren mit Segel- oder Ruderbooten, Stand-Up-Paddeln, Kitesurfen, Windsurfen (u. ä.). Nur motorisierter Wassersport ist nicht erlaubt. Doch auch beim Wassersport gilt: nur alleine, mit einer weiteren haushaltsfremden Person oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands, mit einem Mindestabstand von 1,5 m.