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Anforderungen an die Disponenten in der ILS

Disponenten in Integrierten Leitstellen müssen neben einer fundierten EDV-Ausbildung auch über qualifizierte rettungsdienstliche und feuerwehrfachliche Kenntnisse verfügen.

Die Ausbildung zum Disponenten in Integrierten Leitstellen ist bayernweit einheitlich im §8 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (Feuerwehrgesetzausführungsverordnung – AVBayFwG) geregelt.

Nach dieser gesetzlichen Regelung sollen Bewerber „zumindest eine Qualifikation als Rettungssanitäter erworben und den Führungslehrgang nach § 23 Abs. 2 der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst (FachV-Fw) oder eine diesem vergleichbare Ausbildung absolviert haben, mindestens jedoch eines von beiden.“