Rückholdienst
Auslandsrückholung

Als Fördermitglied können Sie und Ihre Angehörigen bei Vorliegen der Voraussetzungen, Leistungen der Auslandsrückholung in Anspruch nehmen. Der Beitrag für die Versicherung ist mit Ihrem Förderbeitrag abgegolten. Weitere Informationen finden Sie unter www.drkflugdienst.de.
Inlandsrückholung

Das BRK hat einen Leistungsverbund Inlandsrückholung geschaffen, über den die angeschlossenen BRK-Kreisverbände dafür sorgen, dass Sie an ein Krankenhaus Ihres Heimatortes verlegt werden können. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem BRK-Kreisverband.